Unterschriftenbogen herunterladen (jetzt in der neuen Fassung vom 1.7.2011*)
WICHTIG:
Bitte beachten Sie diese
Hinweise, wenn Sie den Unterschriftenbogen ausdrucken und Unterschriften
sammeln.
Das Niedersächsische Volksabstimmungsgesetz enthält strenge Regeln. Werden sie nicht beachtet, sind die gesammelten Unterschriften ungültig und können nicht zum Erfolg des Volksbegehrens beitragen.
Alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner müssen in
Niedersachsen stimmberechtigt sein:
- sie müssen also die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- das 18. Lebensjahr vollendet
- und seit drei Monaten ihre Hauptwohnung in Niedersachsen haben.
Für jede Unterschrift müssen diese Voraussetzungen von der Gemeinde des
Hauptwohnsitzes bestätigt werden.
Bitte beachten Sie deshalb:
- Nur lesbare und vollständige Eintragungen sind gültig. Bitte unbedingt in Druckbuchstaben schreiben und den Namen wie im Personalausweis angeben. Eintragungen, die einen Vorbehalt beinhalten, sind ungültig.
- Es dürfen nur Personen aus derselben Hauptwohnsitzgemeinde auf einer Liste unterschreiben. Eintragungen Ortsfremder sind ungültig (Grund: Die Listen bleiben in der Gemeinde, in der sie eingereicht wurden; die Unterschriften Wohnortfremder werden daher nicht bestätigt und sind für das Volksbegehren verloren). Nehmen Sie deshalb einfach mehrere Listen mit; fragen Sie beim Sammeln von Unterschriften bitte erst nach dem Hauptwohnsitz – lassen Sie Unterstützer aus anderen Gemeinden dann auf einem neuen Bogen unterschreiben.
- Die gesammelten Unterschriften müssen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zur Bestätigung des Stimmrechts eingereicht werden, sonst sind sie unwirksam. Jeder oder jede kann Listen bei der Hauptwohnsitzgemeinde einreichen.
- Wenn Sie Unterschriften aus anderen Gemeinden gesammelt haben und selbst nicht zum Abgeben kommen, schicken Sie uns bitte die Listen an die Adresse: Volksbegehren für gute Schulen, Berliner Allee 18, 30175 Hannover. Wir reichen die Unterschriften dann gesammelt ein.
Nur Unterschriften auf dem vom Landeswahlleiter anerkannten Formular sind gültig. Sie können das Formular auf der folgenden Seite herunterladen und damit helfen, Druckkosten und Porto zu sparen. Bitte beachten Sie dabei:
- Wenn Sie nur zwei Unterschriften bei der Gemeinde einreichen wollen genügt der Ausdruck der Vorderseite. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Drucker den Bogen bis zum Randbereich vollständig ausdruckt.
- Werden Vorder- und Rückseite ausgedruckt, muss beides auf einem Blatt und in der gleichen Orientierung (beide Oberseiten an der gleichen Blattkante) erfolgen; andernfalls sind die Unterschriften auf der Rückseite ungültig. Auch Unterschriften auf angehefteten Rückseiten sind ungültig.
Ich weiß nun, wie es geht und möchte die Unterlagen herunterladen und loslegen!
Wenn Sie unsicher sind: kein Problem! Schicken Sie einfach eine eMail. Wir senden Ihnen dann Unterschriftenbögen zu.
* Neben dem neuen Satz 1 im §3 des Gesetzentwurfs unterscheidet sich der neue Bogen vom alten leicht erkennbar durch den Hinweis "in der Fassung vom 1.7.2011" in der 3. Zeile auf Seite 1, durch die Unterschrift "i.A. Goltsche" (statt "Homuth") und das neue Datum der Festlegung, 7.7.2011 (statt 13.11.2009).
